Abteilung für Qualitätsmanagement

Rollen
und Verantwortlichkeiten

1. STELLENBESCHREIBUNG
Im Private Cosmedica Medical Center ist die Qualitätsmanagement-Einheit verantwortlich für die Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit Patientensicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Schulungsmanagement und Sicherheit der Einrichtung. Außerdem entwickelt sie ein umfassendes Patienten- und Mitarbeitersicherheitsprogramm, das alle Systeme abdeckt.

2. KOMITEE-MITGLIEDER
Verantwortlicher Manager, Verwaltungsleiter, Pflegedienstleiter, Qualitätsmanagementbeauftragter, IT-Beauftragter, Klinischer Dienstbeauftragter, Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (OHS), Abteilungs-Qualitätsbeauftragte.
Experten oder Mitarbeiter können bei Bedarf als zusätzliche Teilnehmer je nach Tagesordnung eingeladen werden.

3. AUFGABEN, BEFUGNISSE UND VERANTWORTLICHKEITEN

Sicherstellung der korrekten Patientenidentifikation und notwendiger Maßnahmen.

Förderung der effektiven Kommunikation unter den Mitarbeitern.

Sicherstellung der Medikationssicherheit.

Sicherstellung der Transfusionssicherheit.

Sicherstellung der Strahlensicherheit.

Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit Patientenstürzen.

Sicherstellung sicherer chirurgischer Praktiken nach aktuellen Kriterien und Unterstützung ihrer Verbesserung.

Sicherstellung der Sicherheit von Medizinprodukten.

Wahrung der Patientendaten- und Privatsphäre.

Sicherstellung sicherer Patientenverlegungen.

Sicherstellung der sicheren Übertragung von Patienteninformationen und -akten zwischen medizinischem Personal.

Gewährleistung der Informationssicherheit.

Infektionsprävention.

Patientensicherheit im Labor.

Festlegung und Organisation von Schulungen im Zusammenhang mit Patientensicherheit.

Durchführung präventiver und korrektiver Maßnahmen zur Patientensicherheit.

Überprüfung von Vorfallberichten.

Sicherstellung und Überwachung von Anpassungen für Personal mit besonderen Bedingungen (schwanger, stillend, behindert, chronische Erkrankungen etc.).

Auswertung von Mitarbeiterfeedback (Vorschläge, Beschwerden etc.).

Überwachung von Risikoanalysen im Zusammenhang mit Mitarbeitern.

Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen für unter Mitarbeitersicherheit identifizierte Risiken.

Vorbereitung und Überwachung des Gesundheitsüberwachungsprogramms.

Planung, Überwachung und Bewertung von Schulungen im Rahmen der Qualität im Gesundheitswesen, einschließlich Fortbildungen, allgemeinen Abteilungsschulungen, Orientierungsschulungen sowie Schulungen für Patienten und deren Angehörige.

Im Bereich der Anlagensicherheit: Bewertung von Daten aus Gebäudeinspektionen, Sicherstellung der Infrastruktursicherheit, Schutz von Leben und Eigentum innerhalb der Einrichtung, Koordination von Notfall- und Katastrophenmanagement, Abfallmanagement, Wartung und Kalibrierung von Medizinprodukten, Planung und Koordination des Gefahrstoffmanagements.

4. ALLGEMEINE REGELN

Das Komitee trifft sich mindestens 4 Mal pro Jahr gemäß dem jährlichen Arbeitsplan der Qualitätsmanagement-Einheit und kann außerhalb der geplanten Termine bei außergewöhnlichen Situationen einberufen werden.

Die Sitzungen werden im Voraus geplant; mindestens 2 Tage vorher werden die Teilnehmer von der Personalabteilung über Tagesordnung, Dauer, Uhrzeit und Ort informiert.

Alle während der Sitzungen getroffenen Entscheidungen werden im Komiteelogbuch protokolliert und unterschrieben.

Die Qualitätsmanagement-Einheit ist verantwortlich für die Initiierung, Durchführung und Berichterstattung von Verbesserungen basierend auf den Entscheidungen des Komitees.

Das Komitee legt notwendige Schulungsaktivitäten im Rahmen seines Aufgabenbereichs fest.

Das Komitee kann bei Bedarf mit anderen Gremien und Teams zusammenarbeiten.

5. ROLLENBESCHREIBUNGEN

Verantwortlicher Manager: Gewährleistet die medizinische Angemessenheit und Umsetzung der Tagesordnung und Entscheidungen des Komitees; verantwortlich für die Anwendung medizinischer Entscheidungen und Berichterstattung an das Komitee. Befugt, bei Bedarf operative Anpassungen und Zuweisungen vorzunehmen.

Verwaltungsleiter: Gewährleistet die administrative Angemessenheit und Umsetzung der Tagesordnung und Entscheidungen des Komitees; verantwortlich für die Anwendung administrativer Entscheidungen und Berichterstattung an das Komitee. Befugt, bei Bedarf operative Anpassungen und Zuweisungen vorzunehmen.

Pflegedienstleiter: Gewährleistet die Angemessenheit und Umsetzung der Tagesordnung und Entscheidungen des Komitees im Bereich Pflege; verantwortlich für die Umsetzung pflegerelevanter Entscheidungen und Berichterstattung an das Komitee. Befugt, Anpassungen nach Bedarf vorzunehmen.

Qualitätsmanagementbeauftragter: Verantwortlich für die Organisation des Komitees und die Sicherstellung, dass Tagesordnung und Entscheidungen Qualitätsstandards erfüllen; überwacht die Umsetzung aller Entscheidungen und gewährleistet standardisierte Abläufe sowie notwendige Nachverfolgung.

Klinische Pflegekraft: Gibt Meinungen zur Tagesordnung und zu Entscheidungen in Bezug auf ihre Berufsgruppe ab; teilt Beobachtungen mit dem Komitee. Befugnisse richten sich nach Tagesordnung und Entscheidungen.

IT-Beauftragter: Verantwortlich für die Bearbeitung und Weiterentwicklung der Tagesordnungspunkte und Entscheidungen im Krankenhausinformationssystem (HBYS); sorgt dafür, dass Entscheidungen an HBYS angepasst werden, und informiert die Nutzer; befugt, Systemänderungen vorzunehmen.

Schulungspfleger/in: Stellt sicher, dass Tagesordnung und Entscheidungen praktisch umsetzbar sind; verantwortlich für die Umsetzung und Berichterstattung an das Komitee. Befugnisse werden gemäß Tagesordnung und Entscheidungen festgelegt.

Abteilungs-Qualitätsbeauftragter: Gibt Meinungen zu Tagesordnungspunkten und Entscheidungen in Bezug auf Abteilungsabläufe ab; teilt Beobachtungen zur Abteilungsleistung mit dem Komitee. Befugnisse richten sich nach Tagesordnung und Entscheidungen.

Technischer Servicebeauftragter: Gibt technische Meinungen zu Tagesordnungspunkten und Entscheidungen in Bezug auf seinen Fachbereich ab; verantwortlich für die Umsetzung von Entscheidungen im Bereich technischer Dienste und Medizinprodukte und Berichterstattung an das Komitee. Befugt, notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (OHS): Bewertet und gibt Meinungen zu Komiteethemen aus Sicht der Arbeitssicherheit ab; verantwortlich für die Durchführung von sicherheitsrelevanten Prozessen in der Einrichtung.







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Privates Cosmedica Medizinisches Zentrum © ️ 2025 – Alle Rechte vorbehalten

Redakteur: Anıl Köseleci
Kontakt: +90 533 163 02 31
Letzte Aktualisierung: 10.11.2025 14:50



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